Tierschutzrecht der EU – aufgeweicht!

Der Tierschutz ist für die EU, wenn überhaupt, nur ein nebensächliches Thema. Dementsprechend ist das Tierschutzrecht der EU immer noch äußerst mangelhaft. Doch statt den Tierschutz endlich wirksam zu verbessern, droht nun Verschlechterung, wie einem Bericht in  der „Berliner Zeitung” (20.10.2011) zu entnehmen ist. Dieser Artikel  beginnt mit einer durchaus zutreffenden Feststellung:

Das Huhn hat im Allgemeinen kein schönes Leben. Egal, ob Legehenne oder Masthähnchen, seine Existenz dient einzig der Produktion von Eiern und Brathendln. Doch besonders jämmerlich ist sein Dasein in einer Legebatterie.

Um hierbei wenigstens etwas Erleichterung zu bringen, beschloss 1999 die EU eine „Richtlinie zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz der Legehennen”. Nach dieser „Richtlinie” müssen alle EU-Staaten die konventionelle (und daher besonders tierquälerische) Legehennenhaltung bis zum  1. Januar 2012 aufgeben. Auch dürfen Eier von Legehennen aus konventioneller Käfighaltung selbst dort, wo sie produziert wurden, nicht vermarktet werden, und zwar vor allem nicht in verarbeiteten  Lebensmitteln. Nun stellte es sich jedoch heraus, dass die „Richtlinie” von vielen EU-Staaten bisher nicht oder nur mangelhaft umgesetzt wurde.

Anstatt das geltende Recht konsequent durchzusetzen, hat nun der zuständige EU-Kommissar laut obigem Zeitungsartikel angekündigt, eine Verarbeitung von Eiern aus Legebatterien  auch nach dem 1. Januar 2012 zuzulassen. „Er will damit den Bauern entgegenkommen, die das bevorstehende Verbot nicht einhalten werden.”

So soll der Drohung mit dem Rechtsbruch nachgegeben werden. Protest der Tierschützer ist notwendig, aber dieser allein reicht nicht. Es kommt dabei auf jeden Verbraucher an, denn er trägt durch seine Nachfrage zur Massentierhaltung bei und ist somit für die Fortdauer dieser Tierquälereien mitverantwortlich.

Die konsequenteste Antwort auf  die Massentierhaltung und andere schlimme Formen von Tierausbeutung ist der Veganismus, also der Verzicht auf Tierprodukte. Die vegane Lebensweise ist in der heutigen Zeit oft leichter, als viele annehmen. Man muss hierbei nicht auf Lebensgenuss, auf schmackhaftes Essen verzichten. So gibt es dazu zahlreiche bewährte Rezepte wie beispielsweise auf den Webseiten von >  vegan – backen und  >  Vegane Salate . Ich kann aus eigener Erfahrung berichten: Sehr lecker! Oft ist es schwer mit dem Essen aufzuhören – eben, weil dieses vegane Gebäck oder die Salate so schmackhaft sind. Übrigens, man kann dabei ohne schlechtes Gewissen genießen, denn man erkauft seinen Genuss nicht mit der Qual von Tieren.

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4 Gedanken zu “Tierschutzrecht der EU – aufgeweicht!

  1. Diese Frage habe ich mir inzwischen auch gestellt. Vielleicht wäre es im Hinblick auf die geringe Bedeutung, die der Tierschutz in der EU hat, angemessen gewesen, Tierschutzrecht in Anführungszeichen zu setzen.

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  2. Widerlich was wir Menschen da tun – das nennt sich selbst auch noch „Krönung der Schöpfung“.

    Ich schreibe auch ehr vom sogenannten Tierschutzgesetz obwohl es mir lieber wäre, dass das Gesetz auch wirklich eines wäre.

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    1. „Krönung der Schöpfung“? Wenn der Mensch so weiter macht, wird er eher der Untergang der Schöpfung sein. Viele Arten hat er ja schon ausgerottet, und zwar in kürzester Zeit!

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